Eine Mediation läuft in der Regel so ab, dass alle am Konflikt beteiligten Personen sich mit mir zusammensetzen. Dabei gibt es, nachdem vereinbart wurde, welches Ziel erreicht werden soll, zunächst einmal die Chance, sich zu sämtlichen Themen auszusprechen. Das hilft bereits, denn nichts drückt schwerer als eine Sichtweise, zu der man das Gefühl hat, nicht verstanden zu werden. Ich lege dabei sehr großen Wert darauf, dass wieder gelernt wird, wertschätzend miteinander umzugehen – und dabei helfe ich auch mit meinem reichen Erfahrungsschatz. In der Folge werden dann die einzelnen Bedürfnisse und Interessen angesprochen, wobei ich hier behutsam mit Ihnen sein werde. Strengste Verschwiegenheit meinerseits ist auch gesetzlich geschützt: nachdem ich ein eingetragener Mediator bin, ist es für Gericht nicht einmal zulässig, mir Fragen zum Inhalt der Gespräche zu stellen. Es reichen in der Regel bereits wenige Stunden bis sie tatsächlich Lösungen vereinbaren können zu den einzelnen Themen und damit ihr persönliches Ziel erreichen. Ein Ziel, auf welchem sie dann aufbauen können, um wieder unbeschwert an ihrem Lebensglück zu arbeiten.
Kurz: Ich begleite Sie in einer Mediation unter Einsatz meines psychologischen, kommunikativen und soziologischen Wissens und unter Beachtung juristischer Grenzen dabei, Lösungen zu finden. Beginnend bei Ihrem „Wollen“, welches ich helfe zu bestärken und zu klären stärke ich Ihr für eine friedliche Lösung erforderliches „Können“ und motiviere schließlich zur Umsetzung, zum „Tun“.
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass zu Beginn der Mediation getrennte Gespräche geführt werden. Damit ermögliche ich es, in bereits sehr heftig gewordenen Konflikten, in denen es nicht mehr zumutbar ist, einander zuzuhören, Ruhe und Sicherheit hineinzubringen und die Beteiligten auf ein Aufeinandertreffen vorzubereiten.
Mediation ist ein freiwilliger Prozess: es steht Ihnen wie auch mir daher jederzeit zu, die Mediation abzubrechen, wenn darin doch kein Sinn erkannt wird.
Gerne stelle ich Ihnen auch eine für Gericht verwendbare Bestätigung darüber aus, dass Sie an einer Mediation teilgenommen haben. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Mediation von Gericht aufgetragen wurde oder ein Rechtsstreit doch noch gerichtsanhängig werden sollte.
Für eine Stunde (60 Minuten) Mediation verrechne ich ab € 144,– inkl. USt, wobei ich empfehle, jeweils Doppelstunden zu vereinbaren. In der Regel reichen bereits wenige Stunden, um tatsächlich brauchbare und von allen gut lebbare Lösungen zu finden. Eine Mediation kann helfen, preis- und kostenintensive Gerichtsverhandlungen zu ersparen oder deutlich zu verkürzen. Das Honorar für eine Mediation rechnet sich daher schnell.
Tipp: Viele Rechtschutzversicherungen haben Mediation bereits in ihrem Leistungsumfang; nachdem ich ein in die Liste der Mediatorinnen und Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz eingetragener Mediator bin besteht daher unter Umständen die Möglichkeit einer Kostentragung durch die Versicherung. Selbstverständlich erhalten Sie von mir Rechnungen ausgestellt.