Elternberatung

Wenn Paare sich trennen, dann bleiben in der Praxis viel zu häufig die Interessen der Kinder auf der Strecke. Nicht einmal, weil das böse gemeint ist: zu sehr ist man mit den eigenen Wunden beschäftigt, zu sehr schmerzt der geplatzte Traum von der heilen Familie, für die man meist sehr viel geopfert hat. Zu groß ist die Zukunftsangst, ob es denn überhaupt gelingen kann, das eigene Leben vor allem finanziell wieder in die Hand zu bekommen. Elternberatung ist hier sehr hilfreich – und sogar gesetzlich vorgeschrieben für den Fall einvernehmlicher Trennungen, wenn minderjährige Kinder oder Jugendliche betroffen sind.

Beratung nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz:

Ich berate Sie hier als in die Liste beim Familienministerium eingetragener Elternberater über die Folgen von Scheidungen für minderjährige Kinder und kann Ihnen helfen, zu erkennen, dass es hier in erster Linie nicht um Ansprüche von Ihnen als Eltern, sondern vielmehr um auch gesetzlich festgeschriebene Rechte der Kinder geht, die es zu berücksichtigen gilt. Dabei kann ich Ihnen helfen, Wege zu finden, wie denn das funktionieren soll, mit dem Menschen, von dem man sich aus gutem Grund getrennt hat, weiter gemeinsame Sache als Eltern zu machen. Für Gericht kann ich Ihnen auch gerne die vorgeschriebene Bestätigung ausstellen.

Pro Stunde in einer Einzelberatung verrechne ich dabei € 72,– inkl. USt, nehmen beide Eltern gleichzeitig den Termin wahr, so sind es gemeinsam in Summe € 84,– inkl. USt. In einer Gruppenberatung mit einer Gruppengröße von mindestens 4 Personen und maximal 10 Personen € 36,– inkl. USt, welche pro Person und Stunde zu entrichten sind.

Tipp: Kommen Sie gemeinsam! Gegenüber einer Einzelberatung haben Sie da einen sehr deutlichen Preisvorteil – und können auch gleich gemeinsam eine Grundlage für die kommenden Herausforderungen unter professioneller Anleitung legen.

Beratung nach § 107 Außerstreitgesetz:

Sollte trotz aller Bemühungen der Streit zwischen Eltern doch so weit eskalieren, dass selbst vor Gericht keine Lösung gefunden werden kann, bei der dem Wohl des Kindes entsprochen werden kann, wird das Gericht eine Begleitung durch eine Eltern- und Familienberatung nach § 107 Außerstreitgesetz anordnen. Auch hier stehe ich gerne mit meiner vom Bundeskanzleramt anerkannten und geprüften Expertise zur Verfügung, wobei hier pro Stunde € 144,– inkl. USt verrechnet werden.

Tipp: Kommen Sie auch da, soferne es für beide zumutbar ist, gemeinsam – damit können Sie sich die Kosten teilen.