Details Curriculum Aufbaukurs A - Lass uns reden

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hier steht in Bilderschrift: der Weg zu Lösungen
hier steht in Bilderschrift: mit allseitigem Gewinn
Hier sehen Sie ein Portraitfoto von Hans-Jürgen Gaugl mit einem Zitat von ihm "Wertschätzung ist machtvoller als Gewalt"
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Details Curriculum Aufbaukurs A

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Aufbaukurs A (psychosoziale Berufe) - Curriculum

 
Modul 1 – Einführung in die Mediation (Freitag 16 bis 21, Samstag 9 bis 18, Sonntag 9 bis 15 Uhr)
  • Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder
  • Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation
   
 
Am Beginn des Lehrgangs steht das gegenseitige Kennenlernen. Dabei soll eine vertrauensvolle Atmosphäre als tragfähige Basis für das experimentelle Lernen während des gesamten Lehrgangs geschaffen werden. Es werden im dialogischen Setting vertiefende Grundlagen des Verständnisses von Konflikten, der in ihnen wohnenden Dynamik und des Umfanges sowie die Wirkung des Mediationssettings mit der bewusst ausgestalteten Rolle des Mediators beziehungsweis der Mediatorin erarbeitet und erprobt: Neutralität, Allparteilichkeit und Eigenverantwortung als Säulen der erfolgreichen Begleitung durch den Prozess.
 

Modul 2 – der Ablauf einer Mediation (Freitag 16 bis 21, Samstag 9 bis 19, Sonntag 9 bis 18 Uhr)
 
  • Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze

   
Das Phasenmodell der Mediation wird im Detail erarbeitet und erprobt, die Strukturierung des Mediationsprozesses wird als Sicherheit spendender Rahmen für alle Beteiligten installiert, ohne dabei auf einen Ausblick darauf zu verzichten, dass es auch hier verschiedene Ansätze gibt und weitere entwickelt werden dürfen, solange bedeutsame Elemente wie die Bedürfnisorientierung im Auge behalten werden.  
 

Modul 3 – Konfliktanalyse und Kommunikation (Freitag 16 bis 21, Samstag 9 bis 19)
 
  • Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen
  • Konfliktanalysen
   
 
Die vertiefende Auseinandersetzung mit Kommunikation ermöglicht einen bereits vorhandenen Grundstock an mediativen Werkzeugen weiter zu vertiefen für die professionelle Begleitung der Mediandinnen und Medianden. Erkenntnisse wie der Harvard-Ansatz erfolgreicher Verhandlungsführung sowie die Haltung zur Gewaltfreien Kommunikation finden da ebenso Platz wie zahlreiche Gesprächsführungstechniken mit ihrer möglichen Wirkung auf den Mediationsprozess, welcher auf entwickelten Arbeitshypothesen nach erfolgter und laufend hinterfragter Konfliktanalyse aufgesetzt wird.  Zur Vorbereitung ist die aufmerksame Lektüre von zwei Büchern erforderlich: Gaugl „Wenn Eltern sich streiten“ und Glasl „Konfliktmanagement“.
 

Modul 4 – Anwendungsfelder der Mediation (Freitag 14 bis 21, Samstag 9 bis 20 Uhr)
 
  • Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation
 
 
Die verschiedenen Anwendungsfelder von Mediation haben alle ihre Besonderheiten: Trennungs- und Scheidungsmediation bedarf anderer Annahmen und Settings als Lehrlingsmediation, Mediation in soziopolitischen oder interkulturellen Kontext, Schulmediation oder Arbeitsmediation. Es werden praxisorientiert die Unterschiede nicht nur im dialogischen Setting erarbeitet, sondern in der Nachstellung von Episoden zu echten Mediationen auch spürbar gemacht.
 

Modul 5 – Grundzüge rechtlicher Bestimmungen (Freitag 16 bis 21, Samstag 9 bis 18)
 
  • Grundzüge rechtlicher Bestimmungen
 
 
Recht hat einen besonderen Stellenwert in vielen Mediationen: Eigenverantwortung bedingt schließlich, über die Wahlmöglichkeiten Bescheid zu wissen. In der Mediation zu rechtsrelevanten Fragestellungen – zur Erinnerung: Zivilrechtsmediation ist die Alternative zu ansonsten vor Gericht ausgetragenen Konflikten – ist es daher unverzichtbar, die Mediandinnen und Medianden an die Einholung von Rechtsberatung durch eine dazu befugte Person zu erinnern. Auch wenn daher in der Mediation keine Rechtsberatung erfolgt, ist es bedeutsam, eine Ahnung zu haben von den Rechtsfragen, welche sich im Zusammenhang mit den begleiteten Konflikten stellen können. Zur Vorbereitung ist die eigenständige Ausarbeitung von Fragestellungen zu in Mediationen möglichen rechtsrelevanten Sachverhalten erforderlich, die Fragen werden im Vorfeld des Modules übermittelt und die dazu erstellte Arbeit ist vor Start des Modules abzugeben.
 

Modul 6 – Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge (Freitag 18 bis 21, Samstag 9 bis 18 Uhr)
 
„Kann man von Mediation leben?“ ist eine immer wieder gestellte Frage von Personen, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, in eine Ausbildung zu investieren. Eine der Antworten darauf: „Erfolg ist planbar!“ In diesem Modul erfolgt eine Beschäftigung mit den betriebswirtschaftlichen Grundlagen, welche all jene Parameter beinhalten, die für den individuell gewünschten Erfolg hilfreich sein können.
 

Modul 7 – Gruppenselbsterfahrung und Persönlichkeitstheorien (Freitag 16 bis 21, Samstag 9 bis 19)
 
  • Einzel- und Gruppenselbsterfahrung
  • Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken
   
 
Die eigene persönliche Konfliktgeschichte und erlebte Konfliktmuster zu kennen ist unverzichtbar in der Rolle als Mediator beziehungsweise Mediatorin. Dieses Modul ist daher der Aufnahme dieses Prozesses gewidmet, wobei für eine vertiefende Arbeit Einzelselbsterfahrung bei einer selbst gewählten ausbildungsberechtigten Person einen intimen vertraulichen Rahmen geben soll. Eine vertiefende Auseinandersetzung mit verschiedenen von den Wissenschaften entwickelten Annahmen zu Persönlichkeitsstrukturen und –typen kann dazu wichtigen Input geben.
 

Modul 8a bis 8d – Praxisseminar (4 mal Freitag 16 bis 20 Uhr und Samstag 9 bis 13 Uhr)
 
In den Praxisseminaren werden Fallvignetten aus verschiedenen Anwendungsfeldern der Mediation mit Schwerpunkt auf Arbeitswelt, Nachbarschaft und Familie in Rollenspielen erprobt mit engmaschiger Begleitung durch einen erfahrenen Mediator beziehungsweise eine erfahrene Mediatorin. Quasi das Trockentraining in der praktischen Erprobung des erlernten theoretischen Wissens um Mediation.
 

Modul 9a bis 9d – Gruppensupervision (2 Samstage im Anschluss an die letzten beiden Praxisseminare, 13 bis 19 Uhr 30)
 
  • begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation
 
 
Die Supervision bietet Raum für professionell begleitete Reflexion, fachliche Analyse, Hilfestellung und ein aufmerksam werden auf eigene blinde Flecken, die der erfolgreichen Mediationsarbeit im Wege stehen. Supervidiert werden dabei die ersten Schritte der Erprobung des Know Hows aus diesem Lehrgang in der Praxis, aber auch die Vorbereitung und Durchführung des Praxisfalls.
 

Abschlussprüfung
 
In einem Fachgespräch wird präsentiert, was aus der Ausbildung mitgenommen werden konnte.
 

Begleitend zu den 9 Modulen eigenverantwortlich zu absolvieren:
 

  • Peergruppenarbeit
 
 
Ein wichtiger Schritt der Transformation des in den einzelnen Modulen erarbeiteten und in der Praxisgruppe erprobten Stoffes ist die eigene Beschäftigung damit sowie der Austausch. Dieser soll in laufend zwischen den Modulen in Eigenverantwortung organisierten Arbeitstreffen in Kleingruppen erfolgen und ist vor Zulassung zur Abschlussprüfung durch Vorlage der von den Teilnehmenden unterfertigten Protokolle zu mindestens 10 Stunden Peergruppenarbeit zu belegen. Tipp: Peergrouparbeit darf auch Spaß machen und kann die Basis für ein sehr zuverlässiges Netzwerk sein!
 

  • Fallarbeit mit Inanspruchnahme von 3 Stunden Einzelsupervision
 
Das in dem Lehrgang erworbene Wissen wird in einer selbst akquirierten und geleiteten Mediation unter Beweis gestellt. Die ersten Schritte der Erprobung des Know Hows aus diesem Lehrgang in der Praxis werden dabei ebenso supervidiert wie auch die Vorbereitung und Durchführung des Praxisfalls. Die Einzelsupervision im Umfang von 3 Stunden bei einer ausbildungsberechtigten Person gibt dabei neben der im Lehrgang bereits enthaltenen Gruppensupervision die Gelegenheit der intensiven Auseinandersetzung mit dem eigenen Vorgehen im Mediationsprozess in vertraulichem Einzelsetting. Diese Mediation wird anonymisiert dokumentiert und in einem Reflecting Paper werden dazu die eigenen Anteile am Verlauf samt allenfalls identifizierten Festigungs- und Weiterentwicklungsbedarfen selbstkritisch dargestellt.
 

  • Einzelselbsterfahrung
 
Die eigene persönliche Konfliktgeschichte und erlebte Konfliktmuster zu kennen ist unverzichtbar in der Rolle als Mediator beziehungsweise Mediatorin. Eine vertiefende Aufarbeitung der eigenen Biographie und des eigenen Umgangs mit Konflikten in der Einzelselbsterfahrung bei einer selbst gewählten ausbildungsberechtigten Person im Ausmaß von 10 Stunden soll einen intimen vertraulichen Rahmen für die Entwicklung der Basis für die Haltung als Mediatorin beziehungsweise als Mediator geben.
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